Türanlagen

Tueranlagen

Türanlagen

OK-Parts – schnell, zuverlässig und preiswert!

UVV Prüfung Türanlagen:

Kraftbetätigte Türanlagen oder Türen mit Fluchtfunktionen unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht. Sie als Betreiber solcher Türanlagen sind verantwortlich für die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der UVV-Prüfungen.  Kraftbetätigte Türe müssen nach der ASR A1.7 durchgeführt werden. Fluchttüren müssen meistens halbjährlich geprüft werden.  Als Betreiber sollten Sie auch darauf achten, dass diese Prüfung nach ASR A1.7 durchgeführt wird und dokumentiert. Brandschutztüren mit oder ohne Feststellanlagen müssen ebenfalls regelmäßig geprüft werden.

Mit einem Wartungsvertrag oder Fullservicevertrag der OK Parts GmbH sind Sie hier auf der sicheren Seite. Unsere sachkundigen Techniker kümmern sich nicht nur um die Wartung und Prüfung Ihrer Türanlagen sondern auch um alle  Instandhaltungen, Reparaturen, Modernisierungen Ihrer Türanlagen.

Ein Wartungsvertrag der OK Parts GmbH bietet mehr als nur ein Prüfstempel. Mit einem umfassenden Service und hochwertigen Wartungsarbeiten, langjährigem Know-how sorgen wir nicht nur Zuverlässigkeit Ihrer Automatiktüren und Brandschutztüren, sondern erhöhen auch die Sicherheit und Lebensdauer Ihrer Anlagen.

Wir übernehmen für Sie die Umsetzung und Planung der UVV-Prüfung gemäß ASR A1.7 für Ihre Automatiktüren, Brandschutztüren und Fluchttüren.

Auch bei der Modernisierung Ihrer Türanlagen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner und bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten Ihre vorhandenen Türanlagen nach den neusten Vorschriften umzurüsten. Nicht immer muss eine alte Automatiktür erneuert werden. Oft ist es ausreichend wenn nur die Technik auf den neusten Stand gebracht wird. Eine Tür die nicht der DIN 18650 entspricht muss nicht zwingend getauscht werde.

Fragen Sie uns!

Gerne bieten wir Ihnen die Umrüstung Ihrer Tür nach DIN 18650 an.

Gerne beraten wir Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihre Türanlagen.

Unser direkter Tor- und Türservice