UVV Prüfung Türanlagen:
Kraftbetätigte Türanlagen oder Türen mit Fluchtfunktionen unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht. Sie als Betreiber solcher Türanlagen sind verantwortlich für die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der UVV-Prüfungen. Kraftbetätigte Türe müssen nach der ASR A1.7 durchgeführt werden. Fluchttüren müssen meistens halbjährlich geprüft werden. Als Betreiber sollten Sie auch darauf achten, dass diese Prüfung nach ASR A1.7 durchgeführt wird und dokumentiert. Brandschutztüren mit oder ohne Feststellanlagen müssen ebenfalls regelmäßig geprüft werden.
Mit einem Wartungsvertrag oder Fullservicevertrag der OK Parts GmbH sind Sie hier auf der sicheren Seite. Unsere sachkundigen Techniker kümmern sich nicht nur um die Wartung und Prüfung Ihrer Türanlagen sondern auch um alle Instandhaltungen, Reparaturen, Modernisierungen Ihrer Türanlagen.
Ein Wartungsvertrag der OK Parts GmbH bietet mehr als nur ein Prüfstempel. Mit einem umfassenden Service und hochwertigen Wartungsarbeiten, langjährigem Know-how sorgen wir nicht nur Zuverlässigkeit Ihrer Automatiktüren und Brandschutztüren, sondern erhöhen auch die Sicherheit und Lebensdauer Ihrer Anlagen.