UVV Prüfung Schnelllauftore:
Schnelllauftore unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht. Sie als Betreiber solcher Toranlagen sind verantwortlich für die regelmäßige Durchführung und Dokumentation der UVV-Prüfungen. Kraftbetätigte Tore müssen nach der ASR A1.7 durchgeführt werden. Als Betreiber sollten Sie auch darauf achten, dass an Ihren kraftbetätigten Toren auch eine Kraftmessung durchgeführt wird und die Ergebnisse der Messung dokumentiert werden.
Mit einem Wartungsvertrag oder Fullservicevertrag der OK Parts GmbH sind Sie hier auf der sicheren Seite. Unsere sachkundigen Techniker kümmern sich nicht nur um die Wartung und Prüfung Ihrer Toranlagen sondern auch um alle Instandhaltungen, Reparaturen, Modernisierungen Ihrer Toranlagen.
Ein Wartungsvertrag OK Parts bietet mehr als nur ein Prüfstempel. Mit einem umfassenden Service und hochwertigen Wartungsarbeiten, langjährigem Know-how sorgen wir nicht nur Zuverlässigkeit Ihrer Industrietore, sondern erhöhen auch die Sicherheit und Lebensdauer Ihrer Anlagen.
Wir übernehmen für Sie die Umsetzung und Planung der UVV-Prüfung gemäß ASR A1.7 für Ihre Rolltore, Sektionaltore, Schnellauftore, kraftbetätigter. Sie wollen das rundum Sorglos Paket? Dann Fragen Sie uns nach einem Full-Servicevertrag.
In unseren Wartungspreisen sind alle Kosten für die Anfahrt und auch die notwendige und vorgeschriebene Kraftmessung nach ASR A1.7 enthalten.
Schließkraftmessung nach DIN EN 12445, 12453 und DIN 18650 ist bei uns immer automatisch enthalten. Sie erhalten von uns für jede geprüfte Tor- und Türanlage ein Prüfprotokoll mit allen erforderlichen Angaben. Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch eine Datenbank mit allen relevanten Daten Ihrer Anlagen, so haben Sie immer alle Daten griffbereit.
Mit Abschluss eines Wartungsvertrages kümmern wir uns um die Einhaltung der Prüftermine und stimmen mit Ihnen den Wartungs- und Prüftermin Ihrer Industrietore und Türen so ab, dass wir Ihr Geschäft nicht stören.