Beandschutztore und jede Brandschutztür muss regelmäßig geprüft werden. Die Funktion sollte stets gewährleistet sein. Wir prüfen und warten nicht nur Ihre Brandschutztüren und Tore sondern sind auch bei Neuanschaffungen Ihr Ansprechpartner.
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorbeugen und welche die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen. Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z. B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.
Wir bieten Ihnen eine komplette Leistung an. Von der Planung bis zur Ausführung sind wir Ihr Partner. Egal ob Neubau oder Sanierung wir bieten Ihnen für alle Öffnungen die richtige Brandschutztür oder das passende Brandschutztor an. Je nach Bedarf kann das auch eine Automatische Bandschutztür sein. Oder eine Brandschutztür als Fluchtweg.
Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen,
- Feuerwiderstand der Bauteile,
- Bauprodukte,
für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
- eine Zustimmung im Einzelfall
haben.
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
- Fluchtwegplanung
- reaktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen
- aktive Brandvermeidung durch Sauerstoffreduktion.