UVV Prüfung Überladebrücken:
Kraftbetätigte Überladebrücken unterliegen der Prüfflicht.
Kraftbetätigte Überladebrücken, Verladerampen, Verladeschleusen, Hubtische unterliegen der Prüfung gemäß der DGUV-Regel 108-006 (früher BGR 233)
Als Betreiber kraftbetätiger Überladebrücken oder Hubtische sind die verantwortlich für die regelmäßige UVV Prüfung und Wartung dieser Anlagen.