Prüfungen von Automatiktüren und Türen in Flucht und Rettungswegen.
Alle kraftbetätigten Türen (egal ob Fluchtweg oder nicht) müssen nach der ASR A 1.7 geprüft werden.
Ein fachgerechte und routinemäßige UVV-Prüfung in Verbindung mit einer Wartung sichert den störungsarmen Betrieb Ihrer Türen. Eventuelle Mängel können frühzeitig erkannt werden und Ausfälle oder teure Volgeschäden können vermieden werden.
Nur mit einer regelmäßigen Wartung und UVV Prüfung kann die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen gewährleistet werden.
Alle Sicherheitsüberprüfungen und Instandhaltung und Service führen wir grundsätzlich gemäß ASR A1.7, (alt BGR 232), DIN 18650, DIN 14677, AutschR aus.
Türen in Flucht und Rettungswegen müssen je nach Bundesland und Herstellervorgaben halbjährlich geprüft werden.